Zuständige Stelle

Aufgaben der zuständigen Stelle nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG)

Die zuständige Stelle nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) nimmt die Aufgaben einer Ausbildungs- und Prüfungskammer wahr. Das BBiG bildet den Rahmen der Berufsausbildung und die zuständige Stelle begleitet alle Ausbildungsbeteiligten von der Anerkennung zum Ausbildungsbetrieb bis zur Übergabe der Prüfungszeugnisse.

Um den Rahmen der Ausbildung bilden zu können, nimmt die zuständige Stelle folgende Aufgaben wahr:

  • Überwachung der Berufsausbildung
  • Ausbildungsrelevante Beratung
  • Prüfung der Eignung von Ausbildungsbetrieben und Ausbildungspersonal
  • Prüfung der Ausbildungsverträge und Eintragung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse
  • Organisation und Durchführung von Zwischen- und Abschlussprüfungen
  • Organisation und Durchführung von Fortbildungsprüfungen
  • Berufungen von Prüfungsausschüssen
  • Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufsbildungsabschlüssen
  • Betreuung des Berufsbildungsausschusses

Informationen der Handwerkskammer Schwaben

Informationen der bayerischen Landesärztekammer (MFA)