Ausbildungsberufe im Holzbereich
Schreiner/in (Tischler/in), Übersicht, aktuelle Informationen
Holzmechaniker/in
Zimmerer/Zimmerin
Allgemeine Informationen
Im Schuljahr 2022/2023 werden in zwei Vollzeitklassen und zwei Teilzeitklassen 96 SchülerInnen und Schüler zum Schreiner/Schreinerin oder Holzmechaniker/Holzmechanikerin bzw. Zimmerer/Zimmerin (nur BGJ) ausgebildet. Die Zahl von neuen Auszubildenden im BGJ Holztechnik (ohne Zimmerer) aus den Innungsbereichen Donau-Ries und Dillingen liegt bei 31 und verzeichnet damit wieder eine Zunahme gegenüber dem Vorjahr (plus 30%).
Die Schülerzahl liegt bei den Zimmerern mit 14 um 30% unter dem Niveau des Vorjahres. Der Unterricht erfolgt in einer reinen Holztechnik-Klasse und in einer Berufsgruppenklasse aus Zimmerern und SchreinerInnen. Bis zum Zwischenzeugnis werden die beiden Berufe parallel unterrichtet.
Für die Unterrichtsversorgung stehen drei hauptamtliche Lehrkräfte der Qualifikationsebene 4 und mit der Lehrbefähigung für Holztechnik und ein Fachlehrer und ein Fachlehreranwärter (Qualifiktionsebene 3) zur Verfügung. Unterstützt werden diese von vier Schreiner– sowie einem Zimmerermeister als nebenamtliche Lehrkräfte im praktischen Unterricht. Der Unterricht in den Fächern Deutsch und Sozialkunde wird von einer Gymnasiallehrkraft erteilt.
Seit mehreren Jahren gibt es eine Kooperation mit der Bauabteilung der Berufsschule Nördlingen, die die Beschulung der Zimmerer im Lernfeld 8 übernimmt. Dazu werden unsere Schüler im zweiten Halbjahr jeweils freitags in Nördlingen beschult. Daneben erfolgt der praktische Unterricht im LF 4 (Einfache Trockenbaukonstruktionen herstellen) in den Räumen der Bauabteilung der BS Nördlingen.
Ins BGJ werden in der Regel Schüler aufgenommen, deren Wohnort in den Landkreisen Donau-Ries (Holztechnik und Zimmerer) oder Dillingen (Holztechnik) liegt. In den Fachklassen Holztechnik werden Jugendliche beschult, deren Ausbildungsbetriebe innerhalb der Landkreise Donau-Ries und Dillingen liegen. Gastschulverhältnisse sind unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Ab dem Schuljahr 2024/2025 werden in unserer Schule auch Zimmerer in der Fachstufe (beginnend mit dem 2. Ausbildungsjahr) aus den Landkreisen Donau-Ries und Dillingen sowie den Landkreisen Augsburg, Aichach-Friedberg und der Stadt Augsburg (etwa bis zur Autobahn A8) beschult. Maßgeblich ist der Standort des Ausbildungsbetriebes.
Der Lehrplan (Stand 2014) ist in Lernfeldern aufgebaut, wobei die Lernfelder 1 – 4 beiden Berufen gemeinsam sind. Danach schließt sich eine Differenzierung an.
Die Noten werden wie folgt gebildet:
Zimmerer und Holztechnik Holzprodukte (LF 1+2), Innenausbau (LF 3+4)
Zimmerer Wand- und Deckenkonstruktionen = LF 5 Dachkonstruktionen = LF 6+7 Gründungen und Holzbaukonstruktionen = LF 8+9
Holztechnik Gestalten und konstruieren (GK), Arbeit vorbereiten (AV), Fertigen (F), Montieren und Service bieten MS (LF 5+6)
Aufnahme in die Berufsschule
Die Aufnahme in die Berufsschule regelt die Schulordnung für die Berufsschulen in Bayern (BSO): § 24 Berufsschulordnung (BSO): Aufnahme
(1) In die Berufsschule werden aufgenommen Berufsschulpflichtige und Personen, die nicht mehr berufsschulpflichtig sind, sich aber in Berufsausbildung befinden (Berufsschulberechtigte). In das Berufsgrundschuljahr werden auch nicht mehr berufsschulpflichtige Personen aufgenommen. (…) (2) Die Aufnahme in das Berufsgrundschuljahr und in das Berufsvorbereitungsjahr erfolgt grundsätzlich zu Beginn des Schuljahres; eine nachträgliche Aufnahme kann bis zum 15. Oktober erfolgen. Werden einschlägige berufliche Vorkenntnisse nachgewiesen, kann eine nachträgliche Aufnahme in das Berufsgrundschuljahr spätestens bis zum 15. Dezember erfolgen. (…) (3) Die Aufnahme erfolgt grundsätzlich in die Fachklassen der Jahrgangsstufe 10. Eine Eingliederung in die Fachklassen der Jahrgangsstufe 11 erfolgt, 1. wenn auf Grund rechtlicher Regelung ein vorheriger Schulbesuch mit mindestens einem Jahr auf die Ausbildungszeit im Berufsausbildungsverhältnis angerechnet wird; (…) 2. auf Antrag, wenn die Jahrgangsstufe 10 bereits an einer beruflichen Schule, an der die Schulpflicht erfüllt wurde, mit Erfolg durchlaufen wurde und auf Grund dieser Vorbildung erwartet werden kann, dass der Unterricht mit Aussicht auf Erfolg besucht wird, 3. auf Antrag im Einzelfall für besonders befähigte Schülerinnen und Schüler, wenn zu erwarten ist, dass sie auf Grund ihrer einschlägigen fachlichen Vorkenntnisse und der bisher gezeigten Leistungen den Anforderungen gewachsen sind. Besteht ein Ausbildungsverhältnis, ist in den Fällen von Satz 2 Nrn. 2 und 3 zusätzlich erforderlich, dass im Ausbildungsvertrag eine mindestens sechsmonatige Verkürzung der Ausbildungszeit vereinbart ist. (…)
Stand 01/2023