Antworten aus dem Staatsministerium

Warum bleibt der Wechselunterricht ab dem 1. Februar auf die Abiturklassen und bestimmte Abschlussklassen der beruflichen Schulen beschränkt? (akt. 28.01.2021, 15:00 Uhr)

Die Infektionszahlen entwickeln sich zwar positiv, sind aber immer noch hoch. Mit dem bayernweit geltenden Distanzunterricht soll auch der Schulbereich weiter einen Beitrag zur allgemeinen Kontaktbeschränkung leisten. Die ab dem 1. Februar vorgesehenen Ausnahmen müssen daher in einem sehr eng begrenzten Rahmen bleiben (vgl. FAQ „Wie wird der Unterricht bis zum 14. Februar organisiert?“).

Hintergrund ist insbesondere die von Schulart zu Schulart unterschiedliche Terminlage bei den Abschlussprüfungen: Während die (z. T. bundesweiten) Abschlussprüfungen bestimmter beruflicher Schulen bereits vor Ostern und die Abiturprüfungen an den Gymnasien bereits im Mai beginnen, besteht etwa bei den Mittelschulen, Realschulen und Wirtschaftsschulen bis zum Beginn der Abschlussprüfungen ein etwas größerer zeitlicher Abstand.

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