Der bayerische Ministerrat hat am 23. März Beschlüsse zum Unterrichtsbetrieb an den Schulen im Freistaat ab dem 12. April 2021 beraten. Dabei wurden folgende Beschlüsse gefasst: Bei einer Sieben-Tage-Inzidenz von unter 100 im jeweiligen Landkreis bzw. der jeweiligen kreisfreien Stadt ändert sich demnach nichts an den derzeit bestehenden Regelungen.
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Die Schülerinnen und Schüler aller Jahrgangsstufen haben weiterhin Präsenzunterricht mit Mindestabstand bzw. Wechselunterricht.
Bei einer Sieben-Tage-Inzidenz über 100 werden die bisherigen Regelungen wie folgt erweitert: Grundsätzlich findet Distanzunterricht statt. Wechsel- bzw. Präsenzunterricht für die Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen (wie bisher).
Die Maßnahmen zum Infektionsschutz werden dabei noch einmal gestärkt und um eine „Testpflicht“ erweitert: Bei einer Sieben-Tage-Inzidenz über 100 dürfen nach den Osterferien nur Schülerinnen und Schüler mit einem negativen Testergebnis auf das SARS-CoV-2-Virus am Unterricht teilnehmen. Auf diese Weise wird die Wahrscheinlichkeit deutlich gesenkt, dass sich ansteckende Personen längere Zeit in den Schulen aufhalten.
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