Unterricht nach den Osterferien

Der bayerische Ministerrat hat am 23. März Beschlüsse zum Unterrichtsbetrieb an den Schulen im Freistaat ab dem 12. April 2021 beraten.  Dabei wurden folgende Beschlüsse gefasst: Bei einer Sieben-Tage-Inzidenz von unter 100 im jeweiligen Landkreis bzw. der jeweiligen kreisfreien Stadt ändert sich demnach nichts an den derzeit bestehenden Regelungen.

Die Schülerinnen und Schüler aller Jahrgangsstufen haben weiterhin Präsenzunterricht mit Mindestabstand bzw. Wechselunterricht.

Bei einer Sieben-Tage-Inzidenz über 100 werden die bisherigen Regelungen wie folgt erweitert: Grundsätzlich findet Distanzunterricht statt. Wechsel- bzw. Präsenzunterricht für die Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen (wie bisher).

Die Maßnahmen zum Infektionsschutz werden dabei noch einmal gestärkt und um eine „Testpflicht“ erweitert: Bei einer Sieben-Tage-Inzidenz über 100 dürfen nach den Osterferien nur Schülerinnen und Schüler mit einem negativen Testergebnis auf das SARS-CoV-2-Virus am Unterricht teilnehmen. Auf diese Weise wird die Wahrscheinlichkeit deutlich gesenkt, dass sich ansteckende Personen längere Zeit in den Schulen aufhalten.

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