Welche Auswirkungen hat die sog. „Corona-Notbremse“ des Bundes auf den Unterrichtsbetrieb in Bayern?

Keine. Kommende Woche wie letzte Woche.

Gesundheit, Stärkung des Immunsystems: gesunde Ernährung (selbst Kochen mit guten Zutaten), guter Schlaf, viel Bewegung/Training, Medienkonsum reduzieren

Für den Unterrichtsbetrieb an den Schulen in Bayern ändert sich durch die Neufassung des Infektionsschutzgesetzes durch den Bund vorerst nichts. Schon jetzt bestehen für den Unterrichtsbetrieb in Bayern Vorgaben, die strenger sind als die im neuen Infektionsschutzgesetz. Da die Infektionszahlen in Bayern nach wie vor sehr hoch sind, gelten diese strengeren Regeln weiter. Das neue Infektionsschutzgesetz lässt das ausdrücklich zu.

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