Alle weiteren Informationen, vor allem auch alle Klassen im Distanzunterricht (DU), haben Sie von Ihrer Klassenleitung erhalten.
Testpflicht, Zugang zum Haus nur mit Bereitschaft zum Schnelltest oder Alternative vorab mit Nachweis
Informationen zu Schnelltestungen (u.a. Video Augsburger Puppenkiste), Durchführung, Funktionsweise und Umgang mit den Testergebnissen.
weitere Informationen zum Schulbetrieb
Zugang zum Haus nur mit Test:
Schülerinnen und Schüler dürfen am Präsenzunterricht bzw. an den Präsenztagen des Wechselunterrichts nur teilnehmen, wenn sie einen aktuellen, negativen Covid-19-Test haben.
Dies gilt auch, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz in der Region unter 100 liegt.
Ein negatives Testergebnis kann erbracht werden
- durch einen Selbsttest, der unter Aufsicht in der Schule durchgeführt wird oder
- durch einen PCR- oder POC-Antigen-Schnelltest, der von medizinisch geschultem Personal durchgeführt wurde.
Ein zuhause durchgeführter Selbsttest reicht als Nachweis nicht aus.
Wichtige Informationen zu den Selbsttests im Überblick
- Durchführung in der Schule: Die Selbsttests werden (im Regelfall) unmittelbar zu Beginn des entsprechenden Unterrichtstages im Klassenzimmer durchgeführt. Die Selbsttests sind einfach, ohne Risiko und ohne Schmerzen durchzuführen. Die Lehrkräfte besprechen die Durchführung der Tests mit den Schülerinnen und Schülern und geben ihnen mündliche Anleitung. Die Testung führen die Schülerinnen und Schüler selbst durch. Die Testung erfordert nur einen kurzen Zeitaufwand von ca. 20 Minuten, wobei davon ca. 15 Minuten aus Wartezeit bestehen.
- Funktionsweise der Tests: Zur Testung wird ein Teststäbchen ca. 2 cm tief in jedes Nasenloch eingeführt, an der Naseninnenseite hin- und herbewegt und dann in eine Testflüssigkeit getaucht. Nach ca. 15 bis 20 Minuten liegt ein Ergebnis vor. Hilfreiche Erkärvideos für die Selbsttests z.B. Roche (aktuell bei uns im Haus) sind abrufbar. Eine hilfreiche Schritt-für-Schritt-Anleitung sowie ein allgemeines (herstellerunabhängiges) Erklärvideo zur Durchführung eines Selbsttests finden Sie hier auf der Homepage des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege.
- Umgang mit Testergebnissen: Ein mögliches positives Ergebnis wird vorab mit der Klasse besprochen. Ein positives Selbsttestergebnis bedeutet nicht zwingend eine Sars-CoV-2-Infektion. Ein positives Testergebnis soll der aufsichtführenden Lehrkraft und der Schulleitung mitgeteilt werden. In jedem Fall kann der Schulbesuch zunächst nicht weiter fortgesetzt werden. Die betroffene Schülerin bzw. der betroffene Schüler sondert sich mit der Lehkraft ab, d. h. isoliert sich von anderen Personen.
- Die im Schnelltest positiv getesten Schüler*innen gehen mit der Lehrkraft in die Aula. Die Schulleitung und die Verwaltung übernimmt die weitere Kommunikation. Der volljährige Schüler, die Schülerin geht zum Nachtesten in das benachbarte Krankenhaus oder in die Center-Apotheke. Ggf. können die Erziehungsberechtigten die Schüler*innen abholen. Sollte der zweite Test ebenfalls positiv sein: Der Schüler/die Schülerin oder die Erziehungsberechtigten sollen dann unverzüglich das örtliche Gesundheitsamt über das Ergebnis informieren. Zu beachten ist, dass ein positives Selbsttestergebnis nicht zwingend eine Sars-CoV-2-Infektion bedeutet. Deshalb wird das örtliche Gesundheitsamtes einen PCR-Test anordnen, um das Testergebnis zu überprüfen Ein erneuter Schulbesuch ist erst nach einem negativen PCR-Test möglich.
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