Covid-19-Schutzmaßnahmen an den Schulen in Bayern:
„Leider ist das Infektionsgeschehen in Bayern wie in weiten Teilen Deutschlands immer noch so hoch, dass in allen gesellschaftlichen Bereichen umfassende Schutzmaßnahmen notwendig sind.”
Demnach gilt: An allen Schularten und in allen Jahrgangsstufen findet – bis auf die unten genannten Ausnahmen – bis einschließlich
12. Februar 2021 Distanzunterricht gem. § 19 Abs. 4 BaySchO statt.
Die im KMS vom 7. Januar 2021 Nr. ZS.4-BS4363.0/332 enthaltenen Regelungen gelten auch für den verlängerten Zeitraum des Distanzunterrichts.
Um die Prüfungsvorbereitung in der Schule fortzusetzen, findet ab Montag, 1. Februar 2021, für Schülerinnen und Schüler beruflicher Schulen, bei denen bis zum 26. März 2021 Abschlussprüfungen bzw. Kammerprüfungen anstehen, Wechselunterricht statt.
Das ist bei uns nur die BIK 2i und 2k. Hier steht die DSD1 pro Prüfung an.
Der Minister: „Aus zahlreichen Gesprächen mit der Schulfamilie weiß ich, dass sich die meisten von Ihnen sehnlichst Planungssicherheit auch über einen längeren Zeitraum hinweg wünschen. Corona lässt dies leider nicht zu.
Nach derzeitigem Planungsstand möchten wir ab dem 15. Februar die Abschlussklassen aller Schularten sowie viele weitere Schülerinnen und Schüler zumindest mit Mindestabstand – d. h. wenigstens im Wechselunterricht – in die Klassenzimmer zurückholen. Ob das Infektionsgeschehen dies bis dahin zulässt, müssen wir auch diesmal abwarten.“
weitere Informationen des StMUK
Der Schulleiter