Coronavirus-Allgemeinverfügung

Das Bayerische Gesundheitsministerium hat am 06.03.2020 eine Coronavirus-Allgemeinverfügung zum Besuch von Schulen für Reise-Rückkehrer aus Risikogebieten wie Südtirol erlassen.

Schülerinnen und Schüler die sich,

  • innerhalb der letzten 14 Tage in einem Risikogebiet aufgehalten haben,
  • oder Kontakt zu einem bestätigten Fall hatten,

haben nicht am Unterricht teilzunehmen (und ärztlichen Kontakt aufzunehmen.)

Die Schule ist in diesen Fällen umgehend darüber in Kenntnis zu setzen.
Die Nichtteilnahme am Unterricht gilt als entschuldigt i.S.d. § 20 Abs. 1 BaySchO.
Bei allen anderen Schüler/innen die keine Symptomatik zeigen, ist ein Fernbleiben vom Unterricht nur möglich, wenn dies seitens des Arztes oder des Gesundheitsamtes für angezeigt gehalten wird.

Für die Lehrkräfte und sonstiges Personal gilt diese Regelung analog.

Weitere Informationen:

https://www.km.bayern.de/allgemein/meldung/6866/alle-informationen-fuer-eltern-und-schulen-auf-einen-blick.html