Das neue Jahr beginnt, wie das alte aufgehört hat, mit Distanzunterricht (gem. § 19 Abs. 4 BaySchO). Bayern geht aufgrund des weiterhin sehr dynamischen Infektionsgeschehens in einen verlängerten Lockdown: Der Ministerrat hat damit einhergehend entschieden, dass an allen bayerischen Schulen in allen Jahrgangsstufen im Zeitraum vom 11. bis 29. Januar 2021 ausschließlich Distanzunterricht stattfindet.

Nähere Informationen erhalten Sie in bewährter Form über Ihre Klassenleitung. Die Abteilungsleitungen und die Schulleitung stehen für Rückfragen gerne zur Verfügung. Alle Lehrkräfte sind weitgehend nach Stundenplan und nach Vereinbarung für die Schüler erreichbar.
Verpflichtung: Bitte beachten Sie bei Distanzunterricht: Die SuS sind grundsätzlich von den Ausbildungsbetrieben in dem Rahmen freizustellen, in dem auch der reguläre Präsenzunterricht stattfinden würde (KMS und §15 BBiG). Weitere Informationen …
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