Start am 11. Januar mit verpflichtendem Distanzunterricht!

Das neue Jahr beginnt, wie das alte aufgehört hat, mit Distanzunterricht (gem. § 19 Abs. 4 BaySchO). Bayern geht aufgrund des weiterhin sehr dynamischen Infektionsgeschehens in einen verlängerten Lockdown: Der Ministerrat hat damit einhergehend  entschieden, dass an allen bayerischen Schulen in allen Jahrgangsstufen im Zeitraum vom 11. bis 29. Januar 2021 ausschließlich Distanzunterricht  stattfindet.

Nähere Informationen erhalten Sie in bewährter Form über Ihre Klassenleitung. Die Abteilungsleitungen und die Schulleitung stehen für Rückfragen gerne zur Verfügung. Alle Lehrkräfte sind weitgehend nach Stundenplan und nach Vereinbarung für die Schüler erreichbar. 

Verpflichtung: Bitte beachten Sie bei Distanzunterricht: Die SuS sind grundsätzlich von den Ausbildungsbetrieben in dem Rahmen freizustellen, in dem auch der reguläre Präsenzunterricht stattfinden würde (KMS und §15 BBiG). Weitere Informationen …

Unseren (teilweise synchronen, asynchronen Distanz-)Unterricht organisieren wir vor allem über Mebis. Unsere zentrale Nutzung für die Unterrichtsorganisation ist die Lernplattform (moodle), neben Mediathek und z.B. mebis-tube. Dies wird durch MS-Teams, z.B. für Vor- und Nachbesprechungen, synchrone Unterrichtseinheiten ergänzt.

Kontakt zu Lehrkräften: Nutzen Sie die vereinbarten Kommunikationswege (E-Mail, die Moodle App, Teams und ggf. auch den UntisMessenger). Basis für uns ist das Rahmenkonzept für den DU des StMUK. Es erfordert von allen Beteiligten Disziplin und technisches Grundverständnis im Sinne der digitalen Kompetenzen, unser Kompetenzrahmen zur Medienbildung.

Die Fachbetreuungen und die Schulleitung.

Eine solide Planung ist die beste Grundlage für eine geniale Improvisation.

Autor: Jean Paul Blum