Covid-19-Schutzmaßnahmen an den Schulen in Bayern:
„Leider ist das Infektionsgeschehen in Bayern wie in weiten Teilen Deutschlands immer noch so hoch, dass in allen gesellschaftlichen Bereichen umfassende Schutzmaßnahmen notwendig sind.”
Demnach gilt: An allen Schularten und in allen Jahrgangsstufen findet – bis auf die unten genannten Ausnahmen – bis einschließlich
12. Februar 2021 Distanzunterricht gem. § 19 Abs. 4 BaySchO statt.
„Distanzunterricht bis einschließlich 12. Februar 2021“ weiterlesen