Im Kampf gegen das Coronavirus haben sich Bund und Länder am Mittwoch, 15.04.2020 auf verschiedene Maßnahmen verständigt. Die Kontaktbeschränkungen bleiben bis mindestes 3. Mai. Der Einzelhandel darf größtenteils am kommenden Montag wieder öffnen. Großveranstaltungen bleiben bis zum 31. August verboten, der Schulbetrieb beginnt bundesweit schrittweise wieder am 4. Mai. Zudem wird das Tragen von Alltagsmasken im öffentlichen Nahverkehr und im Einzelhandel „dringend“ empfohlen. Eine generelle bundesweite Maskenpflicht soll es demnach aber nicht geben.
Hinweise für Schüler*innen und Ausbilder
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